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Wohngeld

Für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit, Wohngeld zu erhalten. Voraussetzung ist, dass keine Transferleistungen (z. B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit, Arbeitslosengeld II) gewährt werden.

 

Antragsformulare sind bei der örtlichen Wohngeldbehörde erhältlich. Dort werden auch Fragen im Zusammenhang mit weiteren Anspruchsvoraussetzungen beantwortet.

 

Auskünfte erteilt

Kreisausschuss des Landkreises Gießen
Fachdienst Soziales und Senioren - Team 3
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
Telefon: 06 41 - 93 90 0
Telefax: 06 41 - 93 90 91 52
E-Mail: wohngeld@lkgi.de

Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.lkgi.de

 

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Gießen für Behinderte - Behindert in Gießen - Informationen für Menschen jeden Alters mit Behinderung, von Behinderungen Bedrohte und ihre Angehörigen:
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