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Behinderung,
was versteht man unter diesem Begriff?
Wann sind Menschen behindert?
Nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX § 2) sind Menschen behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Von einer Behinderung bedroht ist ein Mensch, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Wie wird eine Behinderung erkannt und anerkannt und welche Stelle bescheinigt sie?
Das Hessische Amt für Versorgung und Soziales (Versorgungsamt) stellt auf Antrag der Betroffenen das Vorliegen einer Behinderung fest, sowie die Höhe des Grades der Behinderung (GdB) und evtl. zusätzliche Merkzeichen. Es erstellt darüber einen Feststellungsbescheid.
Kontaktinfo:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Südanlage 14 a
35390 Gießen
Telefon: 06 41 - 7 93 60
Telefax: 06 41 - 7 93 61 17
E-Mail: postmaster@havs-gie.hessen.de
Internet: www.versorgungsamt-hessen.de
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