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Integration
von Kindern mit Behinderung

Jedes Kind mit Behinderung im Kindergartenalter hat genau wie jedes Kind ohne Behinderung einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. In einigen Kindergärten bestehen integrative Gruppen mit bis zu fünf Kindern mit Behinderung oder auch Regelkindergärten, welche mehrere Integrationsplätze anbieten.

Eltern und Kinder aller Altersstufen finden in der Universitätsstadt Gießen ein breites Spektrum an Einrichtungen und Angebotsformen der Kindertagesbetreuung. Neben den Kindergärten, die den gesetzlichen Anspruch für Kinder ab drei Jahren abdecken, gibt es auch Angebote für die ganz Kleinen ab 8 Wochen und für Schulkinder. Träger sind die Stadt Gießen, evangelische und katholische Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände oder Elterninitiativen. In Gießen gibt es insgesamt 56 Einrichtungen. Auskünfte zu einrichtungsbezogenen Angeboten erteilen die Kindertagesstätten.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

Magistrat der Universitätsstadt Gießen
Jugendhilfeplanung
Berliner Platz 1
35390 Gießen
Internet: www.giessen.de

Telefon: 0641 306-2249
E-Mail: christina.braeutigam@giessen.de

Telefon: 0641 306-2054
E-Mail: anja.frindt@giessen.de

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