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Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die medizinische und die berufliche Rehabilitation ihrer Versicherten zuständig. Die Rentenversicherungsträger können medizinische, berufsfördernde und ergänzende Maßnahmen zur Rehabilitation gewähren, wenn die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten durch diese Leistungen wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.
Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich die/der Versicherte, wobei sowohl bei den medizinischen als auch bei den berufsfördernden Maßnahmen weitere Voraussetzungen zu beachten sind (insbesondere Erfüllung bestimmter Warte- bzw. Versicherungszeiten).
Alters-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrenten sind Entgeltersatzleistungen der Rentenversicherung. Die Höhe der Rente richtet sich nach der Höhe des früheren Arbeitsentgeltes, von dem der Versicherte Beiträge in die Rentenkasse gezahlt hat (§ 63 Abs. 1 SGB VI).
Die Auskunft über die Rentenansprüche bzw. die Auswirkungen der Schwerbehinderung auf den Rentenanspruch erteilen die zuständigen Gemeinde- und Stadtverwaltungen:
Deutsche Rentenversicherung Hessen
Auskunfts- und Beratungsstelle
Leihgesterner Weg 35
35392 Gießen
Telefon: 06 41 - 97 78 90 05
Telefax: 06 41 - 97 02 91 90
E-Mail: kundenservice-in-giessen@drv-hessen.de
Internet: www.drv-hessen.de
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