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Berufliche Rehabilitation
Die Bundesagentur für Arbeit und die Agenturen für Arbeit vor Ort übernehmen Leistungen der beruflichen Rehabilitation, soweit hierfür kein anderer Träger zuständig ist. Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind bei Menschen mit Behinderung oder von einer Behinderung bedrohten Menschen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden können, darauf gerichtet, ihre Erwerbsfähigkeit entsprechend ihren Neigungen und ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wieder herzustellen.
Ziel ist es auch, ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 und § 33 Abs. 1 SGB IX i. V. m. § 112 Abs. 1 SGB III).
Folgende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen zur Verfügung:
- Hilfe zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
- Berufsvorbereitung
- Berufliche Anpassung, Aus- und Weiterbildung
- Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben um behinderten Menschen eine angemessene und geeignete Beschäftigung zu ermöglichen
- Medizinische, psychologische und pädagogische Hilfen (z. B. Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen).
Kontaktinfo:
Agentur für Arbeit
Nordanlage 60
35390 Gießen
Telefon: 06 41 - 9 39 30
Hotline: 01801 - 555 111
Internet: www.arbeitsagentur.de
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